VDI-Zentrale, Düsseldorf

Verein Deutscher Ingenieure Bezirksverein Saar e.V.


Quartalstreffen des Arbeitskreises Qualitäts-Management am 09.09.2004

Am 09.09.2004 fand das Treffen des Arbeitskreises QM im 3. Quartal statt mit dem Vortrag:

"Arbeitssicherheit und Umweltmanagement"

AS und UM im QM-S ...

...war das Thema der Vortragsveranstaltung des Arbeitskreises Qualitätsmanagement zusammen mit dem Regionalverband der DGQ im dritten Quartal. Daß reges Interesse an Informationen über die Möglichkeiten, das Management von ArbeitsSicherheit und UMweltschutz in ein QM-System zu integrieren, bestand, belegt die stattliche Zahl von 18 Teilnehmern.

Herr Dr. Willi Bethäuser, der als Umweltgutachter, Fachkraft für Arbeitsicherheit und Berater für Qualitätsmanagement tätig ist, hat in seinem Vortrag stets den Bezug und damit die Anbindungs- möglichkeiten an ein QM-System nach ISO 9001 aufgezeigt, in dem erwartungsgemäß AS und UM im Mittelpunkt standen.

Nach einer kurzen Einführung in die Thematik mit einem Überblick über die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke wurde unmittelbar aufgezeigt, dass AS und UM gleichermaßen wie QM Chefsache sind. Denn: "Die oberste Leitung muss ihre Verpflichtung …. nachweisen, indem sie der Organisation die Bedeutung der Erfüllung der Kundenanforderungen sowie der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen vermittelt……" (EN ISO 9001:2000, Abschnitt 5.1).

Und daß von den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen nicht nur Produktspezifika (7.2.1 c) betroffen sind, hat der Referent an zahlreichen Beispielen in seinem Vortrag dargestellt. Gemäß BImSchG und KrW-/AbfG sind z.B. Verantwortliche den Behörden anzuzeigen. Die Referenzstelle der QM-Norm: 5.5.1: "Die Leitung muß sicherstellen, daß die Verantwortungen und Befugnisse festgelegt und bekannt gemacht werden." So gibt es eine ganze Reihe von Beauftragten, die je nach Größe und Art des Betriebes von den betreffenden Gesetzen oder Verordnungen gefordert werden.

Delegation von Unternehmerpflichten (§9 OWiG), Beauftragte Personen für Gefahrgut (§7 GbV), Beauftragung zum Staplerfahren (§7 BGV D27), Immissionsschutzbeauftragter (§ 5 BImSchVG), Störfallbeauftragter (§ 12 BImSchV), Betriebsbeauftragter für Abfall (§ 54 KrW-/AbfG, Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (§ 21 a WHG), Gefahrgutbeauftragter (§1 GbV), Fachkraft für Arbeitsicherheit (§ 12 ASiG), Betriebsarzt (§ 5ASiG), Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII), Ersthelfer (§ 6 BGV A5) ……..
(Anmerkung: die Aufzählung erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit!).

Daß es nicht alleine mit der Beauftragung getan ist, wird auch in der QM-Norm deutlich, die in Abschnitt 6.2 fordert, daß entsprechendes Personal geschult sein muß (6.2). Ferner muß die Organisation "… die Infrastruktur (6.3) und die Arbeitsumgebung (6.4) ermitteln, bereitstellen und aufrechterhalten...".

Eine Frage, die zunächst Hr. Dr. Bethäuser selbst gestellt hat: "Darf ein Auditor in einem QM-Audit eine Abwertung vornehmen, wenn er Abweichungen/Schwachstellen bezüglich Arbeitsicherheit und/oder Umweltschutz vorfindet?". "JEIN", so zunächst seine Antwort. "Die Frage ist nicht grundsätzlich mit JA oder NEIN zu beantworten. Es kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an. Wenn z. B. umweltrechtliche Belange in Bezug auf das Produkt betroffen sind, dann sollte (muß) eine Abwertung erfolgen. Sind Arbeitsicherheitsaspekte grundsätzlicher Art betroffen, dann hat der Auditor die Möglichkeit im Audit-Bericht die festgestellte Abweichung lediglich mit einem Hinweis für Verbesserungspotenzial zu dokumentieren."

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen hat der Referent auf die möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen relevante Gesetze ausdrücklich hingewiesen, die z. B. bei schwerer Gefährdung durch Gifte oder bei Körperverletzung mit Todesfolge Haftstrafen bis 10 Jahre betragen können.

Im Zusammenhang mit der Nachweisführung ist es für die Betroffenen wichtig, mit entsprechenden Aufzeichnungen eine Entlastung bewirken zu können. Und die Lenkung von Aufzeichnungen ist auch Forderung der ISO 9001 (4.2.4), so daß es keines weiteren Lenkungsinstruments bedarf, wenn Aufzeichnungen für AS und UM bei der Lenkung von Q-Aufzeichnungen integriert werden. Die folgende Abbildung stellt beispielhaft den Prozess der Lenkung von Begleitscheinen, z. B. von Altöl, dar.

 

Am Ende seines Vortrages stellte Herr Dr. Bethäuser die sich ergebenden Vorteile dar, wenn eine Organisation Arbeits- und Umweltschutzmanagement betreibt:
Die Vorteile reichen von der erhöhten Rechtssicherheit und dem damit verbundenen verminderten Haftungsrisiko über mehr Transparenz bis hin zu verbessertem Firmenimage und dem motivations- steigernden Effekt bei den Mitarbeitern, um nur einige aufzuführen.

Nach dem Vertrag fand in gewohnt lockerer Runde eine angeregte Diskussion statt, in der zahlreiche interessante Fragen aus dem Arbeitsumfeld der Teilnehmer beantwortet wurden. Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Dr. Bethäuser für seinen Vortrag und für die Bereitstellung seiner Präsentations- unterlagen, die ihnen nachstehend als Download zur Verfügung stehen.
 

Arbeitskreis Qualitäts-Management
Dipl.-Ing. Jürgen Schneider
 

Die Präsentation von Dr. Bethäuser als PDF-Datei (1,4 MB)

Wenn sie Ideen und Anregungen für interessante Themen haben oder wenn sie selbst aktiv mitgestalten wollen und einen Vortrag halten möchten, setzen sie sich bitte mit dem Arbeitskreisleiter in Verbindung (juergen.schneider@vdi.de).

 

Oktober 2004, © Copyright VDI Bezirksverein Saar e.V., Saarbrücken (webmaster)